Hinweise Pflanzenschutz
Es besteht ein absolutes Anwendungsverbot auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (z.B. Wegsäume, Weiden, Äcker, Wälder